Grundfunktionen

Rechnungen online erstellen – rechtssicher und in Sekunden

Mit VersandBeleg.de schreibst du Rechnungen, die alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten – manuell in wenigen Klicks oder vollautomatisch aus deinen Marktplatz-Bestellungen.

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Alle Pflichtangaben automatisch

Fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum, SteuersÀtze und Steuerhinweise setzt VersandBeleg.de selbst. Die Steuer-Engine erkennt, ob Inland, Reverse Charge, OSS oder Ausfuhr vorliegt, und druckt den passenden Hinweis auf die Rechnung.

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Vom Entwurf zur festgeschriebenen Rechnung

Rechnungen entstehen zunĂ€chst als Entwurf. Beim Festschreiben wird die Nummer vergeben und der Beleg unverĂ€nderbar gespeichert – so, wie es die GoBD verlangen. Korrekturen laufen sauber ĂŒber Gutschrift oder Stornorechnung.

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Versenden, hochladen, bezahlen lassen

Die fertige Rechnung verschickst du per E-Mail, lÀdst sie automatisch zu Kaufland oder Amazon hoch oder teilst einen Link zum Kundenportal. Mit GiroCode und optionalem Zahlungslink wird schneller bezahlt.

HĂ€ufige Fragen

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Unter anderem Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungs- und Leistungsdatum, Menge und Art der Leistung, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. VersandBeleg.de ergÀnzt diese Angaben automatisch.

Kann ich eine Rechnung nachtrÀglich Àndern?

Festgeschriebene Rechnungen sind unverĂ€nderbar. Du korrigierst sie ĂŒber eine Gutschrift oder Stornorechnung – das ist GoBD-konform und nachvollziehbar.

Brauche ich eine Software fĂŒr E-Rechnungen?

Seit 2025 mĂŒssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, die Pflicht zum Ausstellen folgt stufenweise ab 2027. VersandBeleg.de bettet in jede Rechnung automatisch ZUGFeRD-Daten ein.

Überzeug dich selbst

30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten – mit Datentresor, den nur du öffnen kannst.

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