Verkaufst du an Unternehmen in anderen EU-Ländern, gilt meist die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. VersandBeleg.de erkennt den Fall und erstellt die Rechnung korrekt.
Die USt-IdNr. des Kunden wird über die VIES-Schnittstelle der EU-Kommission geprüft.
Rechnungen enthalten den Hinweis auf die Steuerbefreiung bzw. die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers sowie beide USt-IdNrn.
Die Auswertung „ZM“ listet alle innergemeinschaftlichen Umsätze je Kunde und Quartal.
Wenn der Käufer ein Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. in einem anderen EU-Land ist und die Ware dorthin gelangt.
Unter anderem beide USt-IdNrn. und der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ bzw. auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern über innergemeinschaftliche Umsätze.
30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten – mit Datentresor, den nur du öffnen kannst.
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