Grundfunktionen

Gutschriften und Stornorechnungen GoBD-konform erstellen

Eine festgeschriebene Rechnung löscht man nicht – man storniert sie. VersandBeleg.de erzeugt dafĂŒr eine Stornorechnung mit Bezug zur Originalrechnung und setzt die Bestellung automatisch auf „Storniert“.

1

Storno per Gegenbeleg

Die Stornorechnung ĂŒbernimmt alle Positionen mit umgekehrtem Vorzeichen und nennt Nummer und Datum der Originalrechnung – auch im eingebetteten E-Rechnungs-XML.

2

Automatisch bei Marktplatz-Stornierungen

Storniert oder erstattet ein Marktplatz eine Bestellung, kann VersandBeleg.de die Stornorechnung selbst erzeugen und hochladen.

3

Auch fĂŒr Rechnungen aus anderen Programmen

Liegt beim Marktplatz eine Rechnung aus einem anderen Programm, erstellst du trotzdem eine saubere Stornorechnung dazu.

HĂ€ufige Fragen

Darf ich eine Rechnung einfach löschen?

Nein. Festgeschriebene Rechnungen mĂŒssen erhalten bleiben. Korrekturen erfolgen per Stornorechnung oder Gutschrift.

Was ist der Unterschied zwischen Gutschrift und Stornorechnung?

Die Stornorechnung hebt eine Rechnung vollstÀndig auf. Eine (Teil-)Gutschrift korrigiert einzelne Positionen oder BetrÀge.

Bekommt die Stornorechnung eine eigene Nummer?

Ja, aus deinem Rechnungsnummernkreis.

Überzeug dich selbst

30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten – mit Datentresor, den nur du öffnen kannst.

Jetzt kostenlos testen