Steuern & Buchhaltung

Rechnungen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus. VersandBeleg.de druckt den vorgeschriebenen Hinweis automatisch auf jede Rechnung.

1

Einmal einstellen

Aktiviere die Kleinunternehmerregelung in den Steuereinstellungen. Alle neuen Belege werden ohne Umsatzsteuer und mit Hinweis erstellt.

2

Umsatzgrenzen im Blick

Die Auswertungen zeigen dir deinen Umsatz im laufenden Jahr.

3

Wechsel jederzeit

Überschreitest du die Grenze, stellst du auf Regelbesteuerung um – bestehende Belege bleiben unverändert.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Kleinunternehmer sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.

Welcher Hinweis muss auf die Rechnung?

Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. VersandBeleg.de setzt ihn automatisch.

Kann ich später zur Regelbesteuerung wechseln?

Ja, jederzeit in den Steuereinstellungen.

Überzeug dich selbst

30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten – mit Datentresor, den nur du öffnen kannst.

Jetzt kostenlos testen