Steuern & Buchhaltung

OSS-Verfahren: EU-Fernverkäufe richtig versteuern

Verkaufst du an Privatkunden in anderen EU-Ländern, gilt ab 10.000 € Jahresumsatz der Steuersatz des Bestimmungslands. VersandBeleg.de überwacht die Schwelle und rechnet richtig.

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Lieferschwelle im Blick

Nähern sich deine EU-Fernverkäufe der Schwelle von 10.000 €, erhältst du einen Hinweis.

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Richtiger Steuersatz je Land

Mit OSS-Registrierung wendet VersandBeleg.de automatisch den Steuersatz des Bestimmungslands an.

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OSS-Auswertung

Die Auswertung gruppiert deine Umsätze nach Land und Steuersatz – als Grundlage für die Quartalsmeldung.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich OSS nutzen?

Wenn deine Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Länder insgesamt 10.000 € im Jahr übersteigen.

Was ist, wenn der Marktplatz die Steuer abführt?

In bestimmten Fällen gilt der Marktplatz als Steuerschuldner. VersandBeleg.de erkennt diese Fälle.

Ersetzt VersandBeleg.de die OSS-Meldung?

Nein, die Meldung erfolgt über das BZSt-Portal. Die Auswertung liefert dir aber alle Zahlen dafür.

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