Steuern & Buchhaltung

Innergemeinschaftliche Lieferung und Reverse Charge richtig abrechnen

Verkaufst du an Unternehmen in anderen EU-Ländern, gilt meist die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. VersandBeleg.de erkennt den Fall und erstellt die Rechnung korrekt.

1

USt-IdNr. prüfen

Die USt-IdNr. des Kunden wird über die VIES-Schnittstelle der EU-Kommission geprüft.

2

Richtige Hinweise

Rechnungen enthalten den Hinweis auf die Steuerbefreiung bzw. die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers sowie beide USt-IdNrn.

3

Zusammenfassende Meldung

Die Auswertung „ZM“ listet alle innergemeinschaftlichen Umsätze je Kunde und Quartal.

Häufige Fragen

Wann ist eine Lieferung in die EU steuerfrei?

Wenn der Käufer ein Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. in einem anderen EU-Land ist und die Ware dorthin gelangt.

Was steht auf einer Reverse-Charge-Rechnung?

Unter anderem beide USt-IdNrn. und der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ bzw. auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.

Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern über innergemeinschaftliche Umsätze.

Überzeug dich selbst

30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten – mit Datentresor, den nur du öffnen kannst.

Jetzt kostenlos testen